Wir über uns

Das Technische Hilfswerk (THW) ist als Bundesanstalt eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörde mit einem Anteil von 99 % ehrenamtlichen Helfern neben den hauptamtlichen THW-Angehörigen. Das THW versteht sich als eine staatstragende, humanitäre Freiwilligenorganisation, die Hilfe in der Not leistet.

Die Ausstattung des THW wird vom Bund bereitgestellt und unterhalten. Damit dies effektiv geschehen kann, ist eine Standardisierung unvermeidlich. Diese bringt es aber mit sich, daß individuelle Bedürfnisse in den einzelnen Ortsverbänden nicht berücksichtigt werden können oder aktuelle technische Entwicklungen erst nach eingehender Überprüfung und Vorliegen von Erfahrungsbereichten allgemein eingeführt werden können.

Damit die einzelnen Ortsverbände auch über die speziell örtlich zur Ergänzung der gemeinsamen Gefahrenabwehr notwendigen Ausrüstung verfügen können, wurden bundesweite Vereine gegründet. Sie bündeln ihre Interessen der Förderung des THW und der Jugendarbeit auf Landesebene in den THW-Landesvereinigungen e.V. und ebenso auf der Bundesebene in der Bundesvereinigung der Förderer und Helfer des Technischen Hilfswerkes e.V.

Primäre Aufgabe der eingetragenen autarken Ortsvereine ist es, die Ortsverbände der Bundesanstalt beim Kauf zusätzlicher Ausrüstung und bei der Einrichtung von Unterkünften zu unterstützen. Sie sind auch Initiatoren für die Ausrichtung werbewirksamer Veranstaltungen, fördern die Kameradschaftspflege und fungieren außerdem als wichtiges Bindeglied zwischen Jugendlichen, den Aktiven, den Reserve- und Althelfern im Ortsverband.

WAS IST UNSERE AUFGABE ?


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, insbesondere durch Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der Jugendarbeit.

WER KANN BEI UNS MITGLIED WERDEN ?


Jeder. Jede Frau und jeder Mann kann Mitglied in unserer THW-Helfervereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist auch für juristische Personen, z.B. Behörden, Firmen und andere Vereine möglich.

WAS MACHEN WIR ?


Interessenvertretung
Für die mehr als 80.000 THW-Helferinnen und Helfer und die Anliegen der 668 THW-Ortsverbände bildet die Bundesvereinigung die Interessenvertretung auf Bundesebene. Sie nimmt zu allen gesetzlichen und anderen Regelungen Stellung, welche die Aufgaben des Technischen Hilfswerkes und der Gefahrenabwehr betreffen.

Wir nehmen uns dezidiert politische Ziele an, die das THW betreffen.

Jugendarbeit
Die Förderung der Jugendarbeit ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Mit großem Engagement wollen wir erreichen, daß dem THW ein qualifizierter und motivierter Nachwuchs gesichert wird, der später bereit ist, Verantwortung zu tragen und Führungsaufgaben zu übernehmen.

Stärkung des Organisationsbewusstseins
Wir haben das Ziel, das Miteinander im und für das THW zu verbessern.

WAS SPRICHT NOCH FÜR UNS ?


Die Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des THW

  • arbeitet bei der Gestaltung der gesetzlichen Grundlagen des Technischen Hilfswerkes mit,
  • beteiligt sicht an Anhörungen des Deutschen Bundestages zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivil- und Katastrophenschutzes und nimmt zu Gesetzesvorhaben Stellung,
  • hält über ihren Präsidenten engen Kontakt zu den Fraktionen des Bundestages,
  • steht im ständigen Gespräch mit dem Bundesministerium des Innern (BMI),
  • pflegt die Kommunikation mit Politikern aller Parteien,
  • intensiviert die Kontakte zu anderen im Zivil- und Katastrophenschutz tätigen Organisationen.

    WAS HABEN WIR ERREICHT ?
  • Wir verhinderten die Abschaffung der Althelfer und sicherten eine "Lebensmitgliedschaft" im THW,
  • Wir ermöglichen die kostenlose Übernahme von Geräten und Fahrzeugen anderer Dienststellen/Behörden,
  • Wir ermöglichen die kostenlose Bereitstellung von Fahrzeugen für die THW-Jugend e.V.
  • Wir veranstalten Seminare für unsere Mitglieder,
  • Wir informieren die Mitglieder laufend durch Kurz-Infos und Beiträge in den THW-Zeitschriften,
  • Wir bieten über die Bundesgeschäftstelle eine Kommunikationsebene für alle am THW Interessierten an,
  • Wir versichern auf Landesebene oder auf örtlicher Ebene die Helfer und Fördermitglieder im Rahmen des Mitgliedsbeitrages gegen Dienstunfall- und Haftpflichtschäden.